Die Korbacher Tafel unterstützt alle berechtigten Kunden aus Korbach und den Ortsteilen im vierzehntägigen Rhythmus mit Lebensmitteln. Berechtigungen werden im Sozial- und Kulturamt der Stadt Korbach im Rathaus ausgegeben.
Berechtigungen können Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII (Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Auch Personen mit niedrigem Einkommen können unter bestimmten Vorraussetzungen Berechtigungen bekommen. Von jedem volljährigen Kunden erheben wir bei Abholung der Waren einen symbolischen Preis von 1,00 €.
Von Zeit zu Zeit werden hier weitere Informationen für unsere Kunden veröffentlicht.
Bitte schauen Sie wieder vorbei.
Zusätzliche Bürozeiten
Neuanträge, Verlängerungen und Änderungen der Anschrift, sowie sonstige Anliegen können immer Montags von 09:00 bis 12:00 Uhr in unseren Räumlichkeiten im Ermighäuser Weg 57 wahrgenommen werden.
Es ist keine Terminvereinbarung notwendig.
Aktueller Flyer
Der Flyer wird gerade neu gestaltet und ist daher nicht verfügbar.